Energetische Sanierungsmaßnahmen bieten nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch steuerliche Vergünstigungen. Durch die steuerliche Förderung nach § 35c EStG können Eigenheimbesitzer von attraktiven Steuererleichterungen profitieren, wenn sie in energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen investieren.
Förderfähige Maßnahmen
Die steuerliche Förderung umfasst eine Vielzahl von energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken: Durch eine effiziente Dämmung wird der Wärmeverlust minimiert, was zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs führt.
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren: Der Austausch alter Fenster und Türen trägt nicht nur zur Verbesserung der Energieeffizienz bei, sondern erhöht auch den Wohnkomfort.
- Einbau von Lüftungsanlagen: Modernisierte Lüftungsanlagen sorgen für eine kontinuierliche Frischluftzufuhr und helfen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage: Die Installation neuer Heizsysteme oder die Modernisierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, führt zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und der Heizkosten.
- Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung: Intelligente Systeme zur Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs tragen dazu bei, den Betrieb des Gebäudes effizienter zu gestalten.
Zusätzlich zur Förderung dieser baulichen Maßnahmen können auch energetische Baubegleitung und Fachplanung durch zugelassene Energieberater steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
Damit Eigenheimbesitzer die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude oder die Wohnung muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Der Antragsteller muss Eigentümer des Objekts sein und es selbst bewohnen.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, das den Vorgaben der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entspricht.
- Eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss nach einem amtlichen Muster ausgestellt werden.
Durchführung durch Fachunternehmen
Die steuerlich förderfähigen Maßnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Hierzu zählen Betriebe mit qualifizierten Inhabern, die in Bereichen wie Maurerarbeiten, Stukkateurarbeiten, Heizungsbau, Zimmerer- oder Malerarbeiten tätig sind.
Alternative Fördermöglichkeiten
Neben der steuerlichen Förderung gibt es auch alternative Förderprogramme, die über die KfW und das BAFA angeboten werden:
- KfW-Förderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
- Neue Heizungsförderung der KfW für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
- BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz
Es ist zu beachten, dass eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit anderen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme nicht möglich ist. Es können jedoch unterschiedliche Förderprogramme für verschiedene Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden.
Energieberatung
Eine qualifizierte Energieberatung im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen kann ebenfalls gefördert werden. Hier werden 50 % der Beratungskosten übernommen, mit Höchstbeträgen von:
- 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 850 Euro für größere Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten
Eine fundierte Energieberatung hilft, die richtigen Sanierungsmaßnahmen auszuwählen und die optimalen Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Fazit
Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bietet eine attraktive Möglichkeit, um nicht nur die Energiekosten zu senken, sondern auch vom Staat finanzielle Unterstützung zu erhalten. Vor Beginn einer Sanierung empfehlen wir, sich ausführlich über alle verfügbaren Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile zu informieren.
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